Zum Inhalt springen

Das institutionelle Schutzkonzept der Pfarrei Simmern-Rheinböllen St. Lydia

Hinweis_Schutzkonzept_

Dieses Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt wurde nach den Vorgaben der Fachstelle Prävention des Bistums Trier durch ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen der Pfarrei/Kirchengemeinde Simmern-Rheinböllen St. Lydia in der Zeit von April 2022 bis Februar 2023 erstellt.

Zunächst wurde die Situation in den verschiedenen Orten, Projekten und Veranstaltungen/Veranstaltungsformaten der Pfarrei/Kirchengemeinde in den Blick genommen und mögliche Gefährdungen für Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene analysiert.Es fanden mehrere Begehungen in verschiedenen Gebäuden der Pfarrei SimmernRheinböllen St. Lydia statt, u.a. mit einer Mitarbeiterin des Frauennotrufs Simmern. Auf dieser Basis entstand dann das vorliegende Schutzkonzept.

Es besteht aus folgenden Teilen:

  1. einer Präambel;
  2. einer Risiko- und Potentialanalyse, die Schutz- und Risikofaktoren benennt; 
  3. Grundsätzen für die Auswahl und Entwicklung haupt-, neben-, und/oder ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen, ihrer Aus- und Fortbildung;
  4. einem Verhaltenskodex, zu dessen Beachtung sich alle in der Pfarrei/ Kirchengemeinde haupt-, neben- und/oder ehrenamtlich Tätigen verpflichten sollen;
  5. einer Zusammenfassung der Beratungs- und Beschwerdewege, ihrer Bekanntmachung und des Umgangs mit Beschwerden;
  6. Dienstanweisungen und interne Regelungen; 
  7. einer Zusammenfassung der zur Qualitätssicherung und Fortentwicklung des Schutzkonzepts geplanten Maßnahmen;
  8. einen Interventionsplan und Überlegungen zur Nachsorge
  9. einer Schlussbemerkung, in der weitere Bestandteile des Institutionellen Schutzkonzeptes aufgeführt sind.
     

Das Ziel des Institutionellen Schutzkonzeptes ist die Kultur der Achtsamkeit.Basierend auf der Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt, erfordert diese Kultur neben einem bewussten und reflektierten Umgang mit sich selbst auch einen behutsamen und wertschätzenden Umgang mit den Mitarbeitenden und den schutz- oder hilfebedürftigen Menschen.

Achtsamkeit wird in Einrichtungen und Gemeinschaften erfahrbar durch klar geregelten Schutz vor Grenzverletzungen, um den alle wissen und der von allen umgesetzt wird. Dabei braucht es Feinfühligkeit, denn jede Person hat ihre eigenen Grenzen, die es zu achten gilt.

Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistumtrier.de/institut-schutzkonzept/kultur-der-achtsamkeit-grundhaltung/

Mit Recht werden an die katholische Kirche und an jede einzelne Gemeinde hohe Ansprüche in Bezug auf Schutz vor Gewalt, speziell vor sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen gestellt.
Es ist ein Grundgedanke des Evangeliums, äußerst achtsam und sensibel auf die Beziehungen der Menschen untereinander zu schauen. Im Evangelium heißt es (Mk 10,42f):

 „Ihr wisst, dass die Könige ihre Völker unterdrücken, und die Mächtigen ihre Macht über die Menschen missbrauchen. Bei euch soll es nicht so sein.“

Bei Gott gibt es keinen Gebrauch und schon gar keinen Missbrauch von Menschen. Wir sind nicht Objekte für ihn, sondern sein Ebenbild: jeder und jede, Groß und Klein. Er hat uns mit Freiheit begabt, damit wir aufrecht von ihr Gebrauch machen. Wenn die Kirche etwas mit dem Reich Gottes zu tun hat, dann muss man diese Erfahrung auch bei uns machen können. Das erwarten die Menschen mit Recht - mit einem Recht von Gott.

Mit diesem Schutzkonzept wollen wir dazu beitragen, dass in unserer Gemeinde eine Kultur der Achtsamkeit und der Sensibilität entsteht, in der die individuellen Grenzen und Bedürfnisse aller, besonders der Kinder, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen wahrgenommen und respektiert werden.

In einer Atmosphäre des Vertrauens wollen wir die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten unterstützen und ihr Selbstbewusstsein stärken.

Wir sorgen für ein Klima des „offenen Ohrs“ und des „achtsamen Auges“. Dieses gilt auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Pfarrei, die hauptamtlichen und ehrenamtlichen. Allen soll in einer achtsamen und wertschätzenden Haltung begegnet werden

Unsere Pfarrei lebt in erster Linie von und mit den Menschen, die zu ihr gehören und die sich einbringen.

Das Schutzkonzept muss daher alle umfassen, die miteinander in den unterschiedlichen Kontexten die Pfarrei gestalten und leben.Bei der Frage des Schutzes vor missbräuchlichem Verhalten spielen die Räumlichkeiten, in denen pfarrliches Leben stattfindet, eine wichtige Rolle.

Das bedeutet konkret:

  • Wenn möglich, sollten Räume von außen einsehbar sein.
  • Räume, in denen sich mehrere Personen aufhalten, werden nicht abgeschlossen.
  • Räume werden ausreichend beleuchtet.
  • Nach Möglichkeit sollten Räume ohne Tageslicht Glastüren oder Türen mit durchsichtigen Elementen erhalten.
  • Bei Eingangstüren, die nicht unter ständiger Beobachtung sind, ist dafür Sorge zu tragen, dass von außen keiner unbemerkt hereinkommen kann.
  • Sanitäranlagen müssen in einem guten Zustand und gut beleuchtet sein.
  • Parkplätze und Wege zu den Veranstaltungsorten müssen beleuchtet sein, z.B. durch Bewegungsmelder.
  • Wege zu kirchlichen Gebäuden und zu den einzelnen Räumen in Gemeindehäusern müssen ausgeschildert sein, um ein Herumirren zu vermeiden.
  • Alle Räumlichkeiten, in denen pfarrliches Leben stattfindet, sollten barrierefrei erreichbar sein.

Dies sicherzustellen, ist für eine große Pfarrei wie die unsere - mit rund 40 Ortschaften - eine herausfordernde Aufgabe. Die zahlreichen sakralen- und anderen Gebäude müssen ständig auf die vorstehend genannten Punkte überprüft werden. Hier dürfen auch evtl. Umbaumaßnahmen nicht gescheut werden. Durch regelmäßige Begehungen sind Schwachstellen aufzudecken. Die Pfarrei beauftragt „geschulte Personen“, die nach Ausbildung und stetiger Fortbildung Probleme erkennen und ansprechen. Sie sind Ansprechpartner für alle in der Pfarrei, nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen und stehen vor allem Betroffenen zur Seite.

Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistumtrier.de/institut-schutzkonzept/risiko-und-potentialanalyse/

In der Pfarrei/Kirchengemeinde Simmern-Rheinböllen St. Lydia engagieren sich unterschiedliche Menschen auf verschiedene Art und Weise in Zusammenhang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.Alle, denen Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene anvertraut werden, tragen eine sehr hohe Verantwortung. Haupt- und ehrenamtliche Entscheidungsträger/-innen verantworten, welchen Menschen Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene anvertraut werden.

Für alle Hauptamtlichen in der Seelsorge sind die Dienstvorgesetzten zuständig, was die Auswahl, die Schulung, die Einhaltung von Richtlinien, das Einüben des Verhaltenskodex und Fortbildungen angeht.Bei der Auswahl der Ehrenamtlichen achten die Verantwortlichen darauf, dass nur solche Personen angesprochen werden, denen eine pädagogische Befähigung zugetraut wird.

Im Bewerbungs- oder Erstgespräch machen wir deutlich, dass die Pfarrei hinsichtlich sexualisierter Gewalt sensibilisiert ist und Prävention selbstverständlicher Bestandteil des Gemeindelebens ist. Wir nutzen den Verhaltenskodex als Grundlage, über unser Präventionsanliegen und die Präventionsmaßnahmen ins Gespräch zu kommen. Wir skizzieren das Schutzkonzept der Pfarrei und erfragen auch die Position der Menschen, die haupt- oder ehrenamtlich in der Pfarrei mitarbeiten wollen.

Außerdem weisen wir auch auf die Rahmenordnung zur Prävention im Bistum Trier und die damit verbundenen Verpflichtungen hin:

  • Teilnahme an einer Präventionsschulung
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Haupt- und Ehrenamtlichen [weitere Informationen und Unterstützung unter:www.praevention.bistum-trier.de/ueber-uns/kirchliches-notariat/kontakt-zu-uns]
  • Hauptamtlich Mitarbeitende müssen den Verhaltenskodex unterzeichnen
  • Eine Selbstauskunftserklärung (siehe Anhang!) wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Kontakt mit Minderjährigen und schutz oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, unterschrieben und erfasst
  • Ehrenamtlich Mitarbeitende unterzeichnen die (Selbst-) Verpflichtungserklärung
  • Weitere arbeitsfeld- oder veranstaltungsspezifische Regelungen/Konzeptionen werden berücksichtigt

Das kirchliche Notariat Trier verantwortet die Verfahren der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse, deren Dokumentation und die Archivierung der unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärungen.

Wir streben an, dass Jugendliche nur dann pädagogische Verantwortung übernehmen, wenn sie die Schulungen zur Jugendleiter/in-Card (Juleica) absolviert haben.

Verantwortliche für verschiedene Bereiche in der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Erwachsenenbildung verpflichten sich, den Ehrenamtlichen in angemessenen Abständen den Verhaltenskodex in Erinnerung zu rufen und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten.

Wir sorgen dafür, dass jeder in der Pfarrei das Schutzkonzept kennt und seine Grundlagen versteht. Wir organisieren Trainings oder Schulungen für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, mit dem Ziel, diese zu sensibilisieren und Handlungskompetenz im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt zu vermitteln.

Die Leitungsverantwortlichen sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden an entsprechenden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen. Wer Leitungsverantwortung trägt, ist zur Teilnahme an dem auf Bistumsebene
angebotenen Leitungsmodul verpflichtet.

Schulungen können über die Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt des Bistums Trier koordiniert werden https//www.praevention.bistum-trier.de/ueber-uns/fachstelle-praevention

Weitere Hinweise und Tipps auf: https//www.praevention.bistum-trier.de/institut-schutzkonzept/1-personalauswahl-und-entwicklung

Grundlagen
Grundlagen

Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes und hat von daher schon seine natürliche und unveräußerliche Würde.

Jede und jeder hat ein Recht auf körperliche, geistige und geistliche Selbstbestimmung. Deshalb respektieren wir einander und begegnen uns auf Augenhöhe.

Wir nehmen ernst, wenn uns jemand etwas sagt, und gehen angemessen darauf ein.

Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun, was sie/er nicht tun möchte. Seelsorge und Gemeindearbeit sind unvereinbar mit körperlicher, verbaler, psychischer oder jeder anderen Form von Gewalt. (Wir sind uns allerdings bewusst, dass Kinder/Jugendliche/Schutz- und Hilfebedürftige pädagogische Interventionen evtl. als massiven Druck erleben. Siehe dazu den Abschnitt „Pädagogische Interventionen“!)

Wir nehmen die Grenzen der anderen wahr und gehen aufmerksam und achtsam miteinander um. 

Wir sind auch sensibel für die eigenen Grenzen. Wir achten sie und benennen sie - und sind so auch Vorbilder für alle, die zu uns kommen.

Wir sprechen Grenzverletzungen offen und konstruktiv an und ermutigen alle dazu, dies zu tun, damit es kein Verschweigen und Übergehen gibt.

In unserer Pfarrei - d. h. in unseren Räumlichkeiten und bei unseren Veranstaltungen, Projekten und Unternehmungen - sollen sich alle sicher fühlen und auch sicher sein.

Wir sind uns bewusst, dass wir bei Veranstaltungen in privaten Räumen - z. B. in Gruppen der Erstkommunion-/Firmkatechese, bei Hauskreisen - nicht alles sichern können und nicht alles unter Kontrolle haben. Wir müssen entscheiden, unter welchen Umständen wir was wollen - und ggf. verantworten können. Wir laden z. B. Katechetinnen und Katecheten und Leiter/-innen von Kreisen auf jeden Fall zu klärenden Gesprächen ein.

Wir übernehmen grundsätzlich Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene bei uns sicher sind.

Wir werden uns in regelmäßigen Abständen - mindestens jährlich! - immer wieder neu damit auseinandersetzen und hinterfragen unser Verhalten kritisch, damit das auf Dauer so bleibt.

Es gibt mindestens (!) eine/n Verantwortliche/n dafür, dass das regelmäßig geschieht - im Kreis der haupt-, neben- und ehrenamtlich Engagierten und immer auch bei besonderen Veranstaltungen.

Jeder Mensch hat ein individuelles Empfinden von Nähe und Distanz. Wir nehmen die persönlichen Grenzen eines Menschen ernst und achten sie.

Wie viel Distanz die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen brauchen, bestimmen die Kinder und Jugendlichen bzw. die schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen selbst. Dabei hat der Wunsch nach Distanz für uns unbedingten Vorrang! Nein bedeutet Nein! 

Dafür sorgen wir als Verantwortliche! Wir garantieren das und haften dafür.(Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sind nicht in jeder Situation in der Lage, ihr Bedürfnis nach Distanz zu benennen oder durchzusetzen. Für die Einhaltung der Distanz ist immer der/die Erwachsene verantwortlich!)

Wir gestalten die Beziehungen in unserer pädagogischen, katechetischen und seelsorglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen so, dass sie dem jeweiligen Auftrag und unserer diesbezüglichen Rolle entsprechen und stimmig sind.

Wenn Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene unangemessen viel Nähe zu uns suchen, nehmen wir dies aufmerksam wahr. Wir weisen aber auch freundlich auf unsere eigenen Grenzen und auf eine sinnvolle Distanz hin.

Wir sind uns bewusst, dass es emotionale Abhängigkeiten geben kann. Aber herausgehobene, besondere Freundschaften, Beziehungen oder intime Kontakte zu Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen darf es nicht geben.

Rollenschwierigkeiten und Rollenkonflikte aller Art - z. B. auch bei familiären Bindungen - sprechen wir offen an.
 

Grundlegend für unseren Umgang miteinander ist, dass wir Grenzen achten und sensibel mit den Fragen von Nähe und Distanz umgehen. Jedes Handeln spiegelt diese Haltung von Achtsamkeit wider.

Wenn Berührungen pädagogisch oder aus anderen Gründen (z.B. bei Spielen, beim Basteln etc.) nötig sind, werden diese vorher geklärt und die Einwilligung dazu eingeholt. Der Wille der Schutzperson wird ausnahmslos akzeptiert! Die
Einwilligung ist Voraussetzung für das weitere Handeln.

Ausnahme ist ein Eingreifen in Gefahr zum Schutz der Person oder Dritter.

Bei der Arbeit mit anvertrauten Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsene respektieren wir deren Rechte. Im Besonderen gilt dies bei allen Maßnahmen für das Recht auf Intimsphäre.

Zu den heiklen Situationen gehören Veranstaltungen mit Kleiderwechsel (z.B.Schwimmbadbesuch, bestimmte Sportveranstaltungen etc.), Besuch von Sanitäranlagen, Übernachtungen, medizinischen Erstbehandlungen u.v.m. Vor und bei Bedarf während unserer Maßnahmen besprechen wir im Team (wenn es angemessen und pädagogisch sinnvoll ist auch mit den Teilnehmenden) sinnvolle Regelungen, die die Intimsphäre aller Beteiligten schützen. Dies gilt im Umgang zwischen Betreuenden und Teilnehmenden und auch der Teilnehmenden untereinander.

Wir schützen uns anvertraute Menschen auch bei vertraulichen Gesprächen. Wir schätzen das Vertrauen wert, dass sie uns entgegenbringen, und gehen mit dem Gesprächsinhalt vertraulich um. Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene haben das Recht den Raum und die Situation mitzubestimmen, in denen ein vertrauliches Gespräch geführt wird.

Wir klären Kinder und Jugendliche über Ihre Rechte auf und setzen uns aktiv für deren Umsetzung ein. Das machen wir, indem wir die Rechte in unseren Veranstaltungen thematisieren. In unseren Räumen hängen wir altersgerechte Infoplakate aus.
(Beispiel:https://www.donbosco-medien.de/wir-habenrechte/t-1/2609 – Kinderrechte im allgemeinen, https://praevention.erzbistumberlin.de/fileadmin/user_mount/PDF- 
Dateien/Erzbistum/Praevention/2021Plakat_deineRechte.pdf 
- Prävention sexualisierter Gewalt im speziellen) 

Alle Tätigkeiten im Auftrag der Pfarrei werden  Grenzen achtend gestaltet. Im Mittelpunkt stehen das Wohl und der Schutz der uns anvertrauten Menschen. Alle Tätigkeiten - auch pädagogische Interventionen - sind unvereinbar mit jeder Form von Gewalt, sei es in körperlicher, verbaler, psychischer oder sexualisierter Form.

Bei unserer Arbeit kommt es zu Situationen, in denen wir aus pädagogischen Gründen oder zum Schutz anderer intervenieren müssen. Dabei sind wir uns bewusst, dass Kinder und Jugendliche, sowie Schutz- und Hilfebedürftige sich von pädagogischen Interventionen unter Druck gesetzt fühlen können.

Darum gestalten wir unser Eingreifen fair, transparent, altersgemäß und dem Ziel angemessen; es gibt keinerlei Form von Bloßstellung, Erniedrigung oder Bedrohung.

Wir machen unsere Beweggründe transparent und begründen unser Handeln. In Konfliktfällen hören wir beide Seiten und ziehen ggf. eine dritte Person hinzu.Eventuelle Sanktionen werden im Team abgesprochen, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Wir sprechen ggf. mit den Personensorgeberechtigten.
 

Wir gestalten alle Angebote der Pfarrei so, dass sie frei sind von demütigendem, diskriminierendem, gewalttätigem oder übergriffigem Verhalten. Dies betrifft auch die Art, wie wir miteinander umgehen und miteinander reden.

Wir sprechen in Form und Sprache achtsam, wertschätzend und altersgerecht miteinander. Niemand wird abfällig oder herabwürdigend angesprochen, beleidigt oder diskriminiert.

In besonderem Maße achten wir darauf, dass keine sexualisierte, vulgäre und pornografische Sprache verwendet wird. Wo dies nicht beachtet wird, sorgen wir dafür, dass diskriminierendes, gewalttätiges oder übergriffiges Verhalten - auch in der Sprache - sofort beendet wird!

Durch eine pädagogische Unterstützung von Schutzbedürftigen tragen wir zu einem reflektierten Umgang sowie zu Achtsamkeit bei, die eine angemessene Sprache und das entsprechende Verhalten in den Fokus rückt.

Wir wissen und akzeptieren, dass neue Medien, soziale Netzwerke, MessengerDienste und die entsprechenden elektronischen Geräte Teil der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen sind.

Wenn wir diese Medien für und in unserer Arbeit nutzen, dann tun wir dies ausschließlich zum Wohl aller. Wir stellen uns jeder missbräuchlichen Nutzung entgegen.

Bei der Auswahl von Medien (z.B. Filmen, Fotos etc.) achten wir darauf, dass diese altersgemäß, pädagogisch sinnvoll und frei von menschenverachtenden Inhalten sind.

Wir informieren Kinder, Jugendliche und schutz- bzw. hilfebedürftige Erwachsene über ihre Rechte (z.B. bei Fotos). Dies tun wir situations- und altersgerecht (beispielsweise durch Aushänge oder indem wir das Thema in Gruppenstunden oder vor einer Veranstaltung, etc.) ansprechen.

Wenn wir mit Kindern, Jugendlichen und schutz- bzw. hilfebedürftigen Erwachsenen über Messenger-Dienste kommunizieren, tun wir dies ausschließlich im Rahmen unserer Arbeit, z.B. zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung von Veranstaltungen. Private Chats, Sprachnachrichten oder das Teilen privater Fotos unterlassen wir.

Eine Ausnahme stellt dar, wenn ein Kind, ein/e Jugendliche/r oder schutz- bzw. hilfebedürftige/r Erwachsene/r, aus seelsorglichem Anlass auf diese Weise an uns herantritt. In diesem Fall besprechen wir gemeinsam mit der Person, wie die Kommunikation und Seelsorge weiter gestaltet werden sollen. Dabei findet auch immer eine Aufklärung über Rechte und Gefahren (s.o.) statt.

Bei Gruppenchats (z.B. Messdienergruppe) in einem Messenger-Dienst, bei denen wir Admin-Rechte haben, nehmen wir diese verantwortungsvoll, aufmerksam und allen Teilnehmenden gegenüber transparent wahr.

Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Diskriminierung, Gewalt, Sexismus oder Mobbing etc
 

Wir behandeln Kinder, Jugendliche bzw. schutz- Regelung von Geschenken und Bevorzugungenoder hilfebedürftige Erwachsene fair unter Beachtung ihrer individuellen Würde.

Wir nehmen keine Geschenke an, die uns gegeben werden, damit wir jemanden einen Vorteil gewähren.

Wenn wir jemandem etwas schenken, machen wir das transparent und nachvollziehbar. Geschenke oder Zuwendung werden vom Team abgesprochen und nicht von Einzelpersonen vergeben.

Wir schenken nicht, um Einzelne zu bevorzugen oder emotionale Abhängigkeiten zu erzeugen. Geschenke und Zuwendungen sind nicht an Bedingungen geknüpft und dienen nicht dazu, sich das Vertrauen von anvertrauten Menschen zu erschleichen. Wert und Umfang eines Geschenkes sind der Situation angemessen.

Wir vermeiden Bevorzugungen ebenso wie Diskriminierungen. „Prestigeträchtige Aufgaben“ oder „Dienste mit höherem Ansehen“ werden in einem rollierenden System entsprechend den Fähigkeiten und Begabungen übertragen

Wir sind uns bewusst, dass wir als haupt- oder ehrenamtlich in der Kirche Engagierte, eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung haben. Aus dieser Stellung erwachsen vielfältige Formen von Einfluss und Macht.

Dabei gibt es immer wieder Machtgefälle und Beziehungen, die nicht auf Augenhöhe stattfinden, z.B. bei jedem Kind, das einem Erwachsenen gegen- übersteht

In den Beziehungen, in denen wir die mächtigere Position einnehmen, sind wir für die achtsame und wertschätzende Gestaltung dieser Beziehung verantwortlich. Das gilt besonders für die Gestaltung und Einhaltung der Grenzen (siehe Kapitel „Gestaltung von Nähe und Distanz).

Wer in unserer Pfarrei eine Aufgabe oder Stellung (z.B. als Leiter/-in) und die damit verbundene Macht übertragen bekommt, wird darauf vorbereitet, bei Bedarf begleitet bzw. bekommt Begleitung (z.B. Supervision) angeboten.

Wir achten auf Rollenklarheit und -transparenz. Wir wirken so der Verschleierung von Macht, sowie der (u. a. spirituellen) Überhöhung der eigenen Funktion und Position entgegen.

Wir reflektieren regelmäßig (mindestens einmal jährlich im Rahmen der Reflexion des Schutzkonzepts) Machtstrukturen und Rollenverteilungen in unserer Pfarrei.

Wir gestalten Entscheidungen und Entscheidungsfindungsprozesse transparent.

Hinweis (1) Umgang mit Übertretung des Verhaltenskodexes

Abhängig davon, wie der Verhaltenskodex in Kraft gesetzt wurde, ist zu klären, wie bei einem Verstoß vorzugehen ist. Wurde er als Dienstanweisung vorgegeben, sind wie in allen Fällen von Nichteinhaltung der Dienstanweisung folgende Schritte zu definieren:

  • Welcher Grund liegt für den Verstoß vor? 
  • Wann findet ein Gespräch darüber statt?
  • Wo und wie wird dieses Gespräch dokumentiert?

Sollten Sie vermuten, dass Auffälligkeiten am Verhalten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters im Haupt- oder Ehrenamt auf den Verdacht von Übergriffigkeiten oder auf sexualisierte Gewalt hinweisen, sind Sie in jedem Fall und unabhängig vom Verhaltenskodex verpflichtet, die nächste zuständige Leitungsperson und die unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums Trier zu benachrichtigen. Die Ausführungsbestimmungen für Intervention bei vermuteter sexualisierter Gewalt im Bistum Trier sind zu beachten und geben Handlungssicherheit

Hinweis (2):
Wenn der Verhaltenskodex als Dienstanweisung für die Angestellten der Kirchengemeinde gelten soll, dann sind hier die Verfahrensregeln nach MAVO zu beachten.

Das deutsche Arbeitsrecht setzt zudem genaue Grenzen, was einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin auferlegt werden darf. Regelungen dürfen sich z. B. nur auf Tätigkeiten beziehen, die zum jeweiligen Dienstauftrag der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters gehören, nicht auf seinen Privatbereich.

Daher ist eine arbeitsrechtliche Prüfung des Verhaltenskodexes in diesem Fall nötig. Diese kann über die Fachstelle für Prävention gegen sexualisierte Gewalt veranlasst werden.Dies gilt vor allem, wenn ein Verhaltenskodex als Dienstvorschrift in Kraft gesetzt werden soll.

Wichtig ist, dafür zu sorgen, dass der Verhaltenskodex bekannt ist und verstanden wird. Er soll den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden Verhaltenssicherheit geben
 

Wir sorgen dafür, dass allen Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, die in der Pfarrei an Veranstaltungen teilnehmen oder sich in unseren Räumen aufhalten, verschiedene Möglichkeiten des Feed-backs und der persönlichen und anonymen Beschwerde zur Verfügung stehen.

Beratungs- und Beschwerdestellen sind für uns ein unverzichtbares Element der Prävention.Dadurch wollen wir sicherstellen, dass unsere Veranstaltungen dem Wohl Aller dienen und die Räume so gestaltet sind, dass alle sich darin wohlfühlen.

Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene sollen bei uns erfahren, dass sich jemand für ihre Anliegen interessiert und sich ihrer annimmt - sie werden sich dann auch im Fall sexualisierter Gewalt eher Hilfe holen.

Wir begegnen Kindern, Jugendlichen und auch schutz- oder oder hilfebedürftigen Erwachsenen auf Augenhöhe.

Wir kennen die Kinderrechte - und informieren Minderjährige über ihre Rechte 
(vgl. www.grenzenzeigen.de).

Wir sind uns der Macht gegenüber Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst; wir reflektieren sie und setzen sie zur Gestaltung einer respektvollen Beziehung ein (ggf. suchen wir uns externe Supervision).

Wir vertrauen der Aufrichtigkeit von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen.

Wir informieren Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, dass wir es ausdrücklich wünschen und wollen, dass sie Rückmeldung geben, wenn Grenzen überschritten und vereinbarte Regeln nicht eingehalten wurden.

Wir machen bekannt, bei wem sich Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene beschweren können und wer ihre Ansprechpartner/innen vor Ort oder extern sind.

Wir nehmen jede Rückmeldung ernst und bearbeiten sie zeitnah. Wir haben vor Ort geregelt, wer welche Handlungsschritte unternimmt, wenn eine Grenzverletzung, eine Vermutung oder gar ein sexueller Übergriff offenbar wird.

Persönliche Aussprache
Persönliche Aussprache

Bei Veranstaltungen, Gruppenstunden, Freizeiten, Projekten, Treffen zur Sakramentenvorbereitung etc. ist es bei uns immer möglich, dass Teilnehmende sich persönlich an die Leitung wenden; auch Eltern können das tun.

Wir als leitende Personen verpflichten uns, mit Kritik konstruktiv umzugehen und
uns in Konfliktfällen auch selbst Rat und Hilfe zu holen.
 

Am Ende jeder größeren Veranstaltung geben wir den Teilnehmenden die Möglichkeit, Veranstaltung, Team, Unterbringung und Programm zu bewerten und Probleme anzusprechen. Die Leitung findet dafür altersgerechte Methoden.

Verantwortliche werten Veranstaltungen aus und besprechen den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.

Die Leitung achtet dabei auf die Einhaltung des Verhaltenskodex.

An einem auch für Kinder zugänglichen Ort wird (auch bei einer Freizeit) ein Briefkasten aufgehängt. Ein Aushang lädt dazu ein, Beschwerden, Kümmernisse, aber auch positives Feedback, ggf. auch anonym, mitzuteilen. Wir sichern zu, dass die Nachricht vertraulich behandelt wird und die Rückmeldung zeitnah erfolgt.

Die Leerung und Auswertung erfolgen im 4-Augen-Prinzip!

Es gibt auch die Möglichkeit, sich per E-Mail zu beschweren. Dazu ist auf der Homepage der Pfarrei eine Mailadresse eingestellt. (siehe Kontaktadressen)

Ansprechpersonen in der Pfarrei Simmern-Rheinböllen St. Lydia

Michaela  Gütthoff

Michaela Gütthoff

„geschulte Fachkraft Prävention“ (für die Pfarrei Simmern-Rheinböllen St. Lydia):
Altweidelbach
Thomas Schneider

Thomas Schneider

Pfarrer/Moderator
Kirchgasse 5
55494 Rheinböllen
Christina  Bender

Christina Bender

Gemeindereferentin
Klostergasse 1
55469 Simmern

Unabhängige Ansprechpersonen für das Bistum Trier

Ursula Trappe
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
ursula.trappe(at)bistum-trier.de
Telefon: 0151 50681592

Markus van der Vorst
Dipl.-Psychologe
markus.vandervorst(at)bistum-trier.de
Telefon 0170 6093314
https://www.bistum-trier.de/hilfe-soziales/sexualisiertegewalt/ansprechpersonen/

Externe Stellen

  • Notruf Simmern - Beratungsstelle für Jungen und Mädchen, die durch Gewalterfahrungen und sexuelle Gewalt traumatisiert sind - 06761-7513
  • Notruf Simmern - Fachstelle für Frauen und Mädchen zum Thema sexualisierte
  • Gewalt e.V. - 06761-13636
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
  • Informationen speziell für Kinder gibt es bei trau-dich.de
  • Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon): 0800 - 116 111 (kostenfreiund anonym), das Kinder- und Jugendtelefon bietet auf seiner Webseite auch Online-Beratung an.
  • Nummer gegen Kummer „Elterntelefon“ 0800 – 111 0 550 (kostenfrei und anonym); Allgemeines Hilfeangebot für Erwachsene bei Sorgen und Fragen auch rund um das Thema Prävention.
  • Das Infotelefon der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: 0800 40 300 40 (anonym und kostenfrei)
  • Hilfeportal Sexueller Missbrauch: mit einer Übersicht über Beratungsstellen und Hilfsangeboten vor Ort
  • Zartbitter e.V.: Beratungsstelle bei Sexueller Gewalt gegen Jungen und Mädchen
  • Wildwasser e.V.: Beratungsstelle bei Sexueller Gewalt gegen Frauen u. Mädchen
  • www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
  • Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistumtrier.de/institut-schutzkonzept/3-beratungs-und-beschwerdewege/

Wir sorgen dafür, dass Verhaltenskodex und Schutzkonzept allen haupt- oder ehrenamtlich Engagierten bekannt sind. Dies gibt Verhaltenssicherheit. 

Auch alle, die für die personellen Angelegenheiten verantwortlich sind und sich mit Personalangelegenheiten beschäftigen, werden in der Thematik Prävention sexualisierter Gewalt geschult.

Sofern wir Hausherr von Immobilien sind, erlassen wir für diese Einrichtung eine Hausordnung, die klarstellt, welches Verhalten von denen erwartet wird, die z. B.das Pfarrheim oder den Jugendraum, die Sakristei, die Pfarrbücherei oder das Pfarramt nutzen.

Außerdem hängen wir Flyer/Plakate aus, in denen z. B. über Ansprechpersonen oder Kinderrechte informiert wird.

Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistumtrier.de/institut-schutzkonzept/4-dienstanweisung-und-hausinterneregelungen/

Nach der Erarbeitung und Implementierung des Institutionellen Schutzkonzeptes gilt es, diesem Nachhaltigkeit zu geben. Wir verpflichten uns, dieses Konzept und seine Regelungen allen Mitgliedern der Pfarrei, besonders den Kindern, Jugendlichen und Eltern, in angemessener Weise bekannt zu machen und dauerhaft auf unserer Homepage über dieses Konzept, die Maßnahmen zur Prävention und die entsprechenden Ansprechpartner/-innen zu informieren.

Verantwortlich dafür, das Konzept langfristig lebendig und effektiv zu halten, sind als Prozessverantwortliche/-r die geschulten Fachkräfte Prävention in der Pfarrei, Die Prozessverantwortlichen legen mit dem Team eine Überprüfungsroutine fest, wie oft das beschlossene Konzept in allen Punkten überprüft und ggf. angepasst und weiterentwickelt werden muss.

Das Konzept wird zwingend bei einem Vorfall sexualisierter Gewalt und bei strukturellen Wandlungen überprüft und ggf. angepasst.Ansonsten wird dieses Konzept regulär alle 2 Jahre bezüglich Inhalt und Umsetzung unter Anleitung der geschulten Fachkräfte für Prävention geprüft und unter Beteiligung der ehrenamtlich Aktiven in der Pfarrei überprüft.

Die Verantwortung dafür übernehmen die geschulten Fachkräfte für Prävention und der Leitende Pfarrer. Im Rahmen dieser Überprüfungen wird ausgewertet, 

  • ob sich Risiken geändert haben;
  • ob der Verhaltenskodex, die Beschwerde- und Beratungswege und die Regeln der Personalauswahl und -entwicklung im zurückliegenden Zeitraum seit der letzten Überprüfung eingehalten wurden; 
  • inwieweit eingegangene Beschwerden angemessen bearbeitet und dokumentiert wurden (hierfür ist der Beschwerdeordner durchzusehen); 
  • ob die beschlossenen Vereinbarungen des Institutionellen Schutzkonzeptes in allen Punkten noch aktuell und allen zugänglich sind, und 
  • ob alle ins Konzept aufgenommenen Ansprechpartner/-innen weiterhin als solche zur Verfügung stehen bzw. stehen sollen.

Festgestellte Verstöße gegen das Institutionelle Schutzkonzept und ggf. zu ziehende Konsequenzen sind mit dem Pfarrer und ggf. mit dem Pastoralteam zu besprechen.

Das Schutzkonzept wird aber auch in den einzelnen Gruppen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, regelmäßig reflektiert. Gruppen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (z.B. mit Messdiener/-innen), überprüfen einmal jährlich den Verhaltenskodex. Gruppen, die unregelmäßig bzw. punktuell und projektorientiert mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, überprüfen den Verhaltenskodex am Ende ihrer Maßnahme.

Die Ergebnisse werden an die zuständige haupt- oder ehrenamtliche Leitung weitergegeben, die wiederum die Präventionsfachkräfte informiert. Die Präventionsfachkräfte geben ggf. sofort eine Rückmeldung oder entwickeln aus den Rückmeldungen Fortbildungsmaßnahmen oder aktualisieren das Schutzkonzept.

Um die Kultur der Achtsamkeit und die schützenden Strukturen zu erhalten, wird einmal jährlich eine Veranstaltung für alle betroffenen Haupt- und Ehrenamt lichen angeboten, die das Schutzkonzept im weitesten Sinne betreffen: z.B. Angebot zur Auffrischung der Präventionsschulung, Konzentration auf einen Baustein des ISK, Feedback - Schulung, Sensibilisierung für und Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen.

Haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen haben, müssen zum Thema Prävention und sexualisierte Gewalt geschult werden. Der Umfang der Schulung richtet sich - entsprechend der Präventionsordnung - nach der Dauer und Intensität der Kontakte zu diesen Personen und nach der Leitungsposition innerhalb der Pfarrei/Kirchengemeinde.

Weitere Hinweise und Tipps auf: https://www.praevention.bistumtrier.de/institut-schutzkonzept/5-qualitaetsmanagement/

Bei einer Vermutung von sexualisierter Gewalt gegenüber einer anvertrauten Person ist ein planvolles Vorgehen unabdingbar. Für diesen Fall ist es wichtig, auf entsprechende Vorgehensweisen und Verfahrensabläufe zurückgreifen zu können - die in diesem Interventionsplan festgelegt sind - damit alle Beteiligten in einem Moment großer Unsicherheit und Emotionalität eine Orientierungshilfe und damit Handlungssicherheit haben.

Eine frühzeitige und schnelle Hilfe verbessert die Heilungschancen. Aus Fehlern müssen wir lernen. Eine solche Fehlerkultur erfordert ein offenes Umgehen mit dem schmerzlichen Scheitern, das jedes Delikt sexualisierter Gewalt beinhaltet. 

Auf der Ebene des Bistums wurde ein Rahmenprozess für die Vorgehensweise bei Intervention und eine entsprechende Handreichung erarbeitet.

Aufgrund der Vorgaben des Kirchenrechts kommt dem Pfarrer für die pfarrliche Ebene besondere Verantwortung zu, mit der bestimmte Pflichten verknüpft sind.Sie ergeben sich aus dem Codex Iuris Canonici (CIC), den vatikanischen
Regelungen, der Ordnung für Intervention und den Ausführungsbestimmungen zur Prävention im Bistum Trier.

Die Pflichten sind im Einzelnen:

  1. Aufklärungspflichten
  2. Anzeige-/Informationspflichten
  3. Pflicht zur Sanktionierung
  4. Verhinderungspflichten
  5. Pflicht zur Opferfürsorge

Hinweis

Der Interventionsplan ist veröffentlicht. Es ist absehbar, dass er für eine Veröffentlichung innerhalb des Schutzkonzeptes zu umfangreich sein wird. Deshalb wir hier nur auf ihn verwiesen und die entsprechenden Links angegeben

Weitere Hinweise und Tipps auf: Interventionsplan_Bistum_Trier.pdf (bistumtrier.de)

Bestandteil des Institutionellen Schutzkonzeptes der Pfarrei/Kirchengemeinde Simmern-Rheinböllen St. Lydia sind die Vorgaben der Präventionsstelle des Bistums Trier, insbesondere:

  • Handlungsanweisungen bei Vermutungen oder Verdacht auf (sexuelle) Gewalt, (sexuellen) Missbrauch oder Manipulation 
  • Selbstverpflichtungserklärung für Jugendliche von 14-18 Jahren 
  • Selbstverpflichtungserklärung für Erwachsene 
  • Kriterien zur Einholung des erweiterten Führungszeugnisses

Das Institutionelle Schutzkonzept wird allen haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen zusammen mit den Präventionsvorgaben des Bistums vor Aufnahme der Tätigkeit zur Kenntnis ausgehändigt und ggf. erläutert. Die Kenntnisnahme wird dokumentiert. 

Das Schutzkonzept ist auf der Homepage der Pfarrei Simmern-Rheinböllen St.Lydia veröffentlicht. Es liegt zudem in einer Druckausgabe an verschiedenen Stellen aus bzw. ist erreichbar oder anderweitig einsehbar.

Bei hauptamtlich Mitarbeitenden werden die Unterlagen in den Personalakten gesammelt. Die Einsichtnahme des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt durch den Pfarrer bei seinem Dienstvorgesetzten in Trier.

Bei neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern sammelt die geschulte Fachkraft Prävention die Unterlagen. Die erweiterten Führungszeugnisse werden nur zur Kenntnis genommen, das wird dokumentiert.

Die Führungszeugnisse verbleiben bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Hinweis zum Schluss:

Für Beschäftigte im kirchlichen Dienst entfalten Regelungen dieses Schutzkonzeptes, soweit sie als arbeitsrechtliche Regelung im Sinne des § 1 der Bistums-KODA-Ordnung zu qualifizieren sind, dann rechtliche Wirkung, wenn die
maßgeblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst und
zur Rahmenordnung-Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz von der Bistums-KODA beschlossen worden sind und die Inhalte des Schutzkonzeptes mit diesen Regelungen übereinstimmen.

Ihre Ansprechpartner

Michaela  Gütthoff

Michaela Gütthoff

„geschulte Fachkraft Prävention“ (für die Pfarrei Simmern-Rheinböllen St. Lydia):
Altweidelbach
Lutz Schultz

Lutz Schultz

Dekan/Pfarrer
Klostergasse 1
55469 Simmern
Christina  Bender

Christina Bender

Gemeindereferentin
Klostergasse 1
55469 Simmern
SOS Notfallknopf

Sie haben Fragen, Kritik, Anmerkungen!

Dann melden sie sich. Der Schutz hilfsbedürftiger Personen geht uns alle an!

Gleichstellungsbeauftragte des Bistums Trier

Kontakt:

Susanne Kramer
Bischöfliches Generalvikariat Trier
Bereich Personal Abteilung Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
Mustorstraße 2 54290 Trier
0151-10511929
​​​​​​​susanne.kramer(at)bgv-trier.de

Präventionsgruppe Pfarrei St. Lydia

Leitung 

  • Gemeindereferentin Christina Bender
  • Dekan Lutz Schultz
  • Birgit Bai (Vors. VR St. Lydia,  - Juristin)

weitere Mitglieder

  • Bettina Klöckner (PGR - Lehrerin)
  • Michaela Gütthoff (Erzieherin - Vorstand Leitungsteam Jugendkirche)
  • Myriam Hensel - (Mitglied im PGR Pfarrei St. Lydia)
  • Erwin Muders (VR Pfarrei St. Lydia)
  • Hiltrud Planken-Tries (Verwaltungsteam Rheinböllen)
  • Monika Haager (Lehrerin - Erfahrung Aufbau Frauennotruf Rhein-Hunsrück)
  • Markus Koch (Vors. PGR Pfarrei St. Lydia - Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit)